Ratgeber

Wir haben Ihnen hier ein paar ergänzende Links zusammengestellt, die Sie dabei unterstützen sollen, dass Ihre Wünsche Umsetzung finden:

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie eine ganz konkrete Vorsorge für sich selbst, für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen selbst mündlich zu äußern. In einer Patientenverfügung zeigen Sie in erster Linie an, welche medizinischen Möglichkeiten Sie zur Lebensverlängerung in Anspruch nehmen möchten oder nicht.
Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz
Hier der Direktlink zur Broschüre „Patientenverfügung“ Stand 1. Mai 2018

Testament

Wenn Sie möchten, dass Ihr Nachlass nicht nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt werden soll, ist ein Testament wichtig. Mit einem Testament können Sie Ihre speziellen Wünsche festlegen. Wichtig ist dabei, dass Sie hier die gesetzlichen Vorschriften beachten.
Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Seite des
Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz
Hier der Direktlink zur Broschüre „Erben und Vererben“ Stand 1. Mai 2018

Gemeinschaftskonto/Haushaltskonto

Das Gemeinschaftskonto eignet sich besonders für Eheleute beziehungsweise zusammenlebende Partner mit gemeinsamer Haushaltskasse
Bei der Anlage eines Gemeinschaftskontos (Haushaltskontos) hat die Wahl zwischen einem ODER-Konto und einem UND-Konto
Der Regelfall für ein Gemeinschaftskonto ist das ODER-Konto, bei dem jeder Kontoinhaber allein verfügungsberechtigt ist. Das UND-Konto, über das die Kontoinhaber nur gemeinsam verfügen können, ist in der Praxis die Ausnahme
Diese Verfügungsberechtigungen haben auch Auswirkungen im Todesfall eines des Kontoinhaber:
Bei einem UND-Konto kann der überlebende Partner nur zusammen mit den Erben des verstorbenen Partners über das Konto verfügen.
Bei einem ODER-Konto können unter Umständen unerwünschte Folgen auftreten. Angenommen, ein Partner greift überaus großzügig auf das Konto zu, während der andere sparsam lebt. Das könnte beim Tod des sparsamen Partners dazu führen, dass dessen Erben Forderungen an den überlebenden Partner stellen.
Hier die Quelle und Weitere Infos: